Der Jagdgebrauchshundverband (JGHV), am 10. Februar 1899 als “Verband der Vereine für Prüfungen von Gebrauchshunden zur Jagd” gegründet (ab 1937 JGHV), ist der Dachverband von Jagdgebrauchshundvereine Zuchtvereinen und Prüfungsvereinen im Jagdgebrauchshundwesen.
Verbandsziel ist neben der Schaffung rasseübergreifender Prüfungsordnungen das Heranbilden von geeigneten Prüfungsrichtern, Unterstützung jagdkynologischer Forschung und Pflege der Jagdkultur mit dem Hund, die Führung des Deutschen Gebrauchshundestammbuches (DGSTB) sowie auch die Auszeichnung verdienter Vereine, Züchter und Hundeführer.
Die Zusammenarbeit des JGHV mit den Dachverbänden DJV und VDH ist durch vertragliche Vereinbarungen geregelt – was auch die Zuständigkeiten anbelangt. Die Zusammenarbeit (einschl. Zuständigkeiten) der Dachverbände Deutscher Jagdschutzverband (DJV) und des Jagdgebrauchshundverband (JGHV) ist in einer Vereinbarung von 1997 vertraglich geregelt.
Das geschützte Markenzeichen des JGHV ist Sperlingshund (Ein Deutsch-Kurzhaar der einen Fuchs apportiert)
Gründungsvereine
- Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz Berlin, gegründet 1891)
- Verein der Hundefreunde in Bomberg (1893)
- Südverein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Heidelberg, 1893)
- Kynologische Club für Nordwest-Deutschland – Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz Harburg a.E.,1895)
- Ostverein für Züchtung und Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Königsberg i.Pr., 1896)
- Lausitzer Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd (Sitz in Kottbus, 1896)
- Verein für Prüfung von Gebrauchshunden zur Jagd in der Neumark (Sitz in Küstrin, 1896)
- Verein schlesischer Jäger und für Prüfung von Gebrauchshunden (1896)
- Klub Wodan-Gera (1896)
- Verein der Pudelpointer-Züchter (Sitz in Darmstadt, 1897)
- Verein Deutsch-Langhaar (Sitz in Berlin, 1897)
Organe
Die Organe des Verbandes sind ( § 6 der Satzung ):
1. Die Hauptversammlung ( Verbandstag genannt )
2. Das geschäftsführende Präsidium ( Präsidium genannt )
3. Das erweiterte Präsidium
4. Der Disziplinarausschuss
5. Die Stammbuchkommission
Der JGHV veröffentlich monatlich das Mitteilungsblatt >Der Jagdgebrauchshund<
- Jagdgebrauchshundvereine
- Verbandsrichter (Stand April 2012)
- 7143 Verbandsrichter
- 1700 „Sw“- Richter
- 435 Richteranwärter
- 81 Richteranwärter „Sw“ – seit 01.9.2010
In den einzelnen Fachgruppen sind registriert:
- Feld 1: 5383
- Feld 2: 127
- Spur: 6873
- Wald: 6900
- Bringen: 6478
- Wasser: 6208
- Bau: 941
- Schw.Hund: 173
Präsidenten
- 1899 – 1903 Robert Baron von Löbenstein
- 1903 – 1913 Dr. Brösike
- 1913 – 1923 Robert Baron von Löbenstein
- 1923 – 1934 Arnim-Lützlow, Wilhelm von
- 1934 – 1937 keinen Vorsitzenden
- 1937 – 1945 von Oertzen–Bäblitz
- 1945 – 1949 keinen Vorsitzenden
- 1949 – 1964 Friedrich Ostermann
- 1964 – 1965 Wilhelm Wöll
- 1965 – 1971 Aloys Schott
- 1971 – 1986 Heinrich Uhde
- 1986 – 2002 Christoph Frucht
- 2002 – 2018 Werner Horstkötter
Seit 2018 Karl Walch
Ehrenpräsidenten
- Heinrich Uhde
- Christoph Frucht
- Werner Horstkötter
Mitglieder im JGHV
Außer den Zucht- und Prüfungsvereinen gehören ihm neben den Landesjagdverbänden auch mehrere Untergruppierungen , Kreisgruppen, Jagdvereine, an. Auch einige ausländische Vereine gleicher Zielsetzung sind ihm assoziiert. So beispielsweise der “Deutsch Drahthaarverband (DDV) in den USA”.
Dem JGHV gehören (Stand 2012) 116 Jagdgebrauchshundvereine, 126 Zuchtvereine, 42 Kreisgruppen oder Jägerschaften der Landesjagdverbände sowie die 16 Landesjagdverbände und vier assozziierte Vereine des Auslands an.
Zuchtvereine im JGHV
Jagdgebrauchshundvereine, Kreisgruppen, Kreisjägerschaften
Baden-Württemberg
- JGV Hohenlohe e.V.
- JGV Oberländer e.V.
- Verein zur Züchtung und Prüfung reiner Jagdhunderassen für Württemberg
Bayern
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Berlin
- Ver.f.Prüfg.v.Gebr.Hunden zur Jagd Berlin e.V.
Brandenburg
- Lausitzer JGV
- JGV Königs Wusterhausen e.V.
- JGV Prignitz e.V.
Bremen
- JGV Bremen e.V.
Hamburg
- Norddeutscher Jagd-und Gebrauchshundverein e.V.
Hessen
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Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
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Nordrhein-Westfalen
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Rheinland-Pfalz
- JGV Rhein-Nahe e.V.
- JGV Westerwald e.V.
- JGV Rhein-Mosel-Lahn e.V.
- Pfälzischer JGV
- Bezirksgruppe Trier e.V.
Saarland
Sachsen
- Gebrauchshundverein Chemnitz e.V.
- Vogtländischer JGV e.V.
Sachsen-Anhalt
- Prüfungsv.f.Jagdgebrauchshd.zw.Harz u.Börde e.V.
Schleswig-Holstein
- JGV Schlesw.-Holstein e.V.
- Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e.V.
- Kreisjägerschaft Lübeck e.V
- Kreisjägerschaft Rendsburg-Ost e.V.
Thüringen
- JGV Eichsfeld e.V.
Landesjagdverbände als assozierte Vereine
- Landesjägerschaft Bremen
- Landesjägerschaft Niedersachsen
- Landesjagdverband Baden-Württemberg
- Landesjagdverband Bayern
- Landesjagdverband Berlin
- Landesjagdverband Brandenburg
- Landesjagdverband Hessen
- Landesjagdverband Mecklenburg-Vorpommern
- Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen
- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz
- Landesjagdverband Sachsen
- Landesjagdverband Sachsen-Anhalt
- Landesjagdverband Schleswig-Holstein
- Landesjagdverband Thüringen
- Landesjagd- und Naturschutzverband Hamburg
- Vereinigung der Jäger des Saarlandes
Ausländische Vereine
- Jagdgebrauchshundverein USA
- North American Deutsch Kurzhaar Club
- Vereinigter CanAm Deutsch Kurzhaar Club
- Schweizerischer Vorstehhund-Club
- Centrale du Chien de Chasse, Luxembourg
- VDD Gruppe Canada
- VDD-Group North Amerika
Jagdkynologische Vereinigungen des JGHV
Gemäß § 10 der Satzung des Jagdgebrauchshundverbands e.V. können sich Mitgliedsvereine des JGHV bzw. deren Untergliederungen innerhalb eines Bundeslandes, sofern sie mindestens 2 Drittel aller Mitglieder des JGHV in diesem Bundesland umfassen, zu Landesvereinigungen zusammenschließen. Die Landesvereinigungen bezeichnen sich als: „Jagdkynologische Landesvereinigung (Bundesland) im Jagdgebrauchshundverband e.V.“
- Jagdkynologische Vereinigung Baden-Württemberg
- Jagdkynologische Vereinigung Brandenburg
- Jagdkynologische Vereinigung Niedersachsen
- Jagdkynologische Vereinigung Nordrhein-Westfalen
- Jagdkynologische Arbeitsgemeinschaft Sachsen
Anerkannte und zugelassene Jagdhunderassen im JGHV
Im Jagdgebrauchshundwesen wird u.a. auch zwischen „vom JGHV zugelassenen Jagdhundrassen“ und „vom JGHV anerkannte Jagdhundrassen“ unterschieden.
Bei den „zugelassen Rassen“! handelt es sich um Jagdhunderassen, für die in Deutschland kein Zuchtverein besteht und die bis auf Widerruf an Verbandsprüfungen teilnehmen dürfen.
Zur Teilnahme an den Brauchbarkeitsprüfungen der Länder sind die jeweiligen Prüfungsordnungen der Länder zu beachten.
Anerkannte Jagdhunderassen des JGHV
Anerkannte Jagdhunde im Sinne des JGHV sind:
- „a) im Zuchtbuch eines dem JGHV und VDH angehörenden Zuchtvereins/Verbandes eingetragene Jagdhunde, sowie im VJT und VJB gezüchtete Hunde (Bestandsschutz)
- b) im Ausland gezüchtete Jagdhunde, deren Rasse durch einen zuchtbuchführenden Verein im JGHV vertreten ist und deren Ahnentafel mit dem FCI – Stempel versehen ist.
- c) alle von einem Zuchtverein / Verband registrierten und durch den Aufdruck des ‚Sperlingshundes‘ auf dem Registrierpapier qualifizierten Jagdhunde.“
Heute werden (historisch übernommen) vom Jagdgebrauchshundwesen bei uns die Jagdhunderassen nach ihren ursprünglichen Aufgabengebiete unterschieden. Wobei aber zu berücksichtigen ist, dass die meisten Rassen vielseitig Aufgabengebiete haben.
Unterschieden werden:
Vorstehhunde
Schweißhunde
Stöberhunde
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jagende Hunde
Erdhunde
Apportierhunde
Laika und Meutehunde
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Berücksichtigung finden innerhalb dieser Gruppen auch nur die vom JGHV anerkannten Rassen und Schläge.
Zugelassene Jagdhunderassen des JGHV
Folgende Jagdhunde sind auf Prüfungen des JGHV bis auf Widerruf zugelassen:
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Satzung, Ordnungen und Rahmenrichtlinien
Rahmenrichtlinien des JGHV
Die JGHV-Rahmenrichtlinien sind Bedingungen für sämtliche Prüfungen und Leistungszeichen gelten. Alle JGHV Mitgliedsvereine/–verbände haben sich an die Satzung, Ordnungen und Rahmenrichtlinien zu halten.
Die Rahmenrichtlinien des JGHV wurden auf den jeweiligen Hauptversammlungen des JGHV beschlossen und gelten für sämtliche Prüfungen und Leistungszeichen aller Verbandsvereine. Die Rahmenrichtlinien beinhalten:
- Führen nur mit Jagdschein ( einschl. Ausnahme in Einzelfällen )
- Prüfungswiederholungen
- PO – Wasser des JGHV – Teil A / B
- Einspruchsordnung
- Zulassungen zu Prüfungen entsprechend
§ 23 der Satzung des JGHV
- Verbot der Richtertätigkeit bei Befangenheit
- Tätigkeit der Verbandsrichter des JGHV
- Höchstzahl der an einem Tag zu prüfenden Hunde
- Einhaltung von Rechtsvorschriften in den Bundesländern
Allemeine Prüfungsbedigungen des JGHV
Die allemeine Prüfungsbedigungen des JGHV sind Bedigungen, die jeder Hundeführer einhalten muss, wenn er / sie einen Hund zu Verbandsprüfungen ( ausgerichtet u. gerichtet nach den Prüfungsordnungen des JGHV ) führen will -bzw. führt.
Die entsprechenden Dokumente sind auf der Internetseite des JGHV unter “Service” abrufbar.
- Allgemeine Prüfungsbedingungen des JGHV
Standortbestimmung des JGHV
Standortbestimmung des Jagdgebrauchshundverbandes ( JGHV ) e.V. angenommen auf dem Verbandstag 1992 soll in ihrer Intention noch nicht ein formelles Gesetz sein wie beispielsweise die Satzung oder eine Prüfungsordnung, vielmehr soll sie eine „Besinnungshilfe“ sein für all diejenigen, die Verantwortung tragen, sie soll jedoch auch der Maßstab sein, an dem sich zukünftige Entscheidungen auszurichten haben.
Artikel
- Jagdhunde sind nicht gefährlich. Positionspapier des JGHV. In: Wild und Hund, 11/2001, S. 81
- Einsatz “hochläufiger Hunde”. Auf Bewegungsjagden. In: Wild und Hund, 22/2002, S. 55