Vogelherd, auch Heerdt, Vogelheerdt, Vogelsperre, Gerege, Vogelheide genannt, nicht mehr gebräuchliche Vorrichtung zum Singvogelfang, insb. des Krammetsvogel.

Von einem “erhobenen Vogelherd” sprach man, wenn er auf einer Anhöhe oder auf Stelzen eingerichtet war.

Viele Flurnamen (Am Vogelherd, Vogelsperre, Vogelsberg, Zum Vogelfänger, Vogler u.a)) erinnern an solche Areale.

In Deutschland ist der Singvogelfang seit 1908 verboten (Reichsvogelschutzgesetz 30. Mai 1908), in Südeuropa wird er hingegen noch betrieben.