Kirrung, auch Körnung genannt, bedeutet das Wild (überwiegend Schwarzwild) an einer bestimmten Stelle mit geringen Mengen, artgerechten Futtermitteln anzulocken um es dort zu erlegen.

Teilweise sind Kirrungen melde- und/oder genehmigungspflichtig.

Art um Umfang der Einrichtung einer Kirrung bestimmen die Landesjagdgesetze.

Als artgerecht gelten alle Getreidesorten (z.B. Mais) und Obsttrester.

Weitere Informationen

  • Langmaack Kirrung
  • Lars Hohner: Kirrung – Fütterung – Ablenkungsfütterung (abgerufen 12.07.2013)
  • Fütterung und Kirrung in den Bundesländern