Als Frischling, scherzhaft auch Frosch, Fröschling genannt, bezeichnet man Schwarzwild im ersten “Lebensjahr” (jagdrechtlich bis zum 31.3. des auf die Geburt folgenden Jahres). Danach Überläufer.
Adelung bemerkt: “… in dem Jagdwesen ein junges wildes Schwein, bis es ein Jahr alt ist. Von ein bis zwey Jahr wird es ein übergangener oder überlaufender Frischling genannt … Dieses Wort bedeutete ehedem jedes frisch geborenes, oder junges Thier, und stammet also unmittelbar von dem Neutro frischen, gebähren ab … Es erhellt daraus zugleich, das dieses Wort irrig Fröschling geschrieben oder gesprochen wird, obgleich solches von vielen geschiehet.” (Band 2, Spalte 312).
Krünitz geht unter den Begriff “Bache” auch auf Frischling ein: ” … das Mutterschwein unter den wilden Schweinen; jedoch bekommt es diesen Nahmen nicht eher, als bis es 2 Jahre alt ist, da es denn dagegen den Nahmen Frischling, den es bisher getragen, verlieret.” (Band 3, S. 327) Je nach Geschlecht spricht man auch von Frischlingsbache und Frischlingskeiler.