Brackieren, auch Brackierjagd, Brackenjagd oder Brackade genannt, die ursprüngliche laute Jagd der Bracken auf Hase und Fuchs.
Die Bracke arbeitet die Spur des Hasens oder des Fuchses und treibt ihn dabei wieder zurück in seinen eigentlichen Einstand wo der Jäger auf ihn abpaßt.
Nach der alten hannoverschen Jagdordnung vom 11. März 1859 z.B. war das Brackieren esrt ab dem 15. September auf einer zusammenhängenden Fläche von mindestens 10.000 Morgen erlaubt. Eine Übetretung wurde mit 10 Talern Strafe belegt. Wer eine fremde jagende Bracke koppelte, konnte von dem Besitzer des Hundes einen Taler Belohnung verlangen.
Nach den Bundesjagdgesetz § 19 Abs. 1 Satz 16 darf die Brackenjagd in Deutschland nur in Revieren mit über 1000 ha ausgeübt werden.
Das Brackieren fällt nicht unter das sachliche Verbot der Hetzjagd mit Hunden des BJG §19 Abs. 1 Satz 13.
Der heutige Einsatz der Bracken auf Stöberjagden gehört nicht zum Brackieren.
Nach Elsbergen (2012) werden heute nur noch ca. 5 % der Bracken zum Brackieren verwendet.