Zwölfender, Hirsch dessen Geweih i. d. R. zwölf Enden aufweist.
Entweder:
- an beiden Stangen sechs Enden (gerader Zwölfender) oder,
- an einer Stange sechs Enden und an der anderen Stange weniger als zehn Enden (ungerader Zwölfender) besitzt.
Zwölfender, Hirsch dessen Geweih i. d. R. zwölf Enden aufweist.
Entweder: