Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.

Man unterscheidet:

  • Gesellschaftsjagden auf Niederwild
Buschieren
Streife
Treibjagd
Waldstreife
  • Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
Drückjagd
Stöberjagd