Der Begriff Gesellschaftsjagd wird in den jeweiligen Landesjagdgesetzen im Allgemeinen so definiert, dass mehr als drei Personen als Jagdausübende teilnehmen.
Man unterscheidet:
- Gesellschaftsjagden auf Niederwild
- Buschieren
- Streife
- Treibjagd
- Waldstreife
- Gesellschaftsjagden auf Schalenwild
- Drückjagd
- Stöberjagd