Die Anlagenprüfungen, auch Zuchtprüfungen genannt, sind vom JGHV oder den jeweiligen Zuchtvereinen durchgeführte Prüfung.
“Aufgabe der Zuchtprüfungen ist die Feststellung der natürlichen Anlagen des Jagdhundes im Hinblick auf seine Eignung und zukünftige Verwendung im vielseitigen Jagdgebrauch und als Zuchthund. Die Zuchtprüfungen dienen ferner dem Erkennen des Erbwertes der Eltern, dessen Feststellung durch Prüfung möglichst vieler Wurfgeschwister erleichtert wird.” [1]
“Aus jagdkynologischer Sicht dienen Anlagenprüfungen in erster Linie der Zuchtkontrolle. Die Prüfungsergenisse der jungen Hunde lassen auf den Zuchtwert der Elterntiere schließen. Bei Zuchtplanungen sind die Anlagenprüfungs-Ergebnisse der Nachkommen Entscheidungshilfen bei der Partnerwahl der zukünftigen Würfe. Deshalb sollten möglichst alle Nachkommen einer kontrollierten Zuchtverbindung auf den Anlagenprüfungen geführt werden.” [2]
JGHV Anlagenprüfungen
- Herbstzuchtprüfung
- Verbandsjugendprüfung
Anlageprüfungen der Zuchtvereine
Einzelnachweise
- ↑ JGHV: Ordnung für Verbandszuchtprüfungen (VZPO). Neufassung durch Beschluss der Hauptversammlung am 13. März 2011, gültig bis 31. Dezember 2016
- ↑ Carl Tabel/UweTabel: Der Gebrauchshund-Jährling. Sicher durch die Anlagenprüfungen. BLV, 8. Aufl. 2014, S. 7