Die Unterschiede im deutschen Waffenrecht zwischen verschiedenen Berufsgruppen sind oft komplex und nicht auf den ersten Blick erkennbar. Sie könnten zwischen Jägern und Sicherheitsfirmen nicht deutlicher sein. So ist es besonders für einen Sicherheitsdienst für Stuttgart essentiell, die spezifischen Regelungen und Beschränkungen genau zu kennen.

Während sowohl Sicherheitsdienste als auch Jäger unter bestimmten Voraussetzungen Waffen führen dürfen, unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen erheblich. Von der grundlegenden Bedürfnisprüfung über räumliche Beschränkungen bis hin zu Fortbildungspflichten – die Anforderungen an beide Gruppen folgen völlig unterschiedlichen Logiken.

Die nächsten Abschnitte dieses Artikels beleuchten diese Unterschiede genauer.

1) Bedürfnisprüfung und Grundvoraussetzungen

Bei der Bedürfnisprüfung im Waffenrecht gibt es deutliche Unterschiede zwischen Sicherheitsdiensten und Jägern. Sicherheitsunternehmen müssen für jeden einzelnen bewaffneten Mitarbeiter eine konkrete Gefährdungssituation nachweisen. Hierzu gehören detaillierte Analysen der Bedrohungslage, beispielsweise bei Werttransporten in Hochrisikogebieten oder beim Schutz besonders gefährdeter Personen. Die Behörden schauen hier besonders genau hin und verlangen regelmäßige Aktualisierungen der Gefährdungseinschätzung.

Die Situation sieht im jagdlichen Bereich etwas anders aus. Die Prüfung ist standardisierter. Ein gültiger Jagdschein in Kombination mit einem Jagdrevier oder Jagdpachtvertrag erfüllt bereits die Grundvoraussetzungen. Warum ist das unkomplizierter? Die Behörde geht davon aus, dass die Jagdausübung ohne entsprechende Waffen nicht möglich ist. Zusätzlich spielt die erfolgreiche Jägerprüfung eine zentrale Rolle. Denn diese bescheinigt umfassende Kenntnisse im Umgang mit Waffen, Naturschutz und Jagdrecht. Diese Voraussetzungen werden jährlich mit der Verlängerung des Jagdscheins überprüft.

2) Räumliche und zeitliche Beschränkungen

Die behördliche Strenge hört bei der Bedürfnisprüfung nicht auf. Auch die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen für bewaffnete Sicherheitsdienste sind äußerst strikt. Eine Waffenerlaubnis gilt ausschließlich für konkrete, im Voraus genehmigte Objekte oder exakt definierte Transportrouten. Die Genehmigung beschränkt den Waffeneinsatz meist auf bestimmte Tageszeiten oder Einsatzintervalle. Zu nennen wären hier beispielsweise die Nachtstunden, Werttransporte oder Geschäftszeiten bei Objektschutz.

Auch hier kommen Jäger wieder etwas flexibler weg. Sie dürfen ihre Waffen in ihrem gesamten zugewiesenen Jagdrevier führen und einsetzen. Die Jagdausübung ist sowohl tagsüber als auch nachts möglich, solange die jagdrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Des Weiteren genehmigt das Gesetz den Transport der Waffen zwischen Wohnort und Jagdgebiet. Auch Schießstände oder Büchsenmacher dürfen für Training und Wartung angefahren werden. Wo liegt der entscheidende Unterschied? Es ist die Zweckbindung. Während Sicherheitsdienste stärker ortsgebunden sind, ermöglicht die jagdliche Erlaubnis eine gewisse räumliche Mobilität innerhalb des rechtlichen Rahmens.

3) Arten der erlaubten Waffen

Die Waffenerlaubnis für Sicherheitsdienste beschränkt sich meist auf spezifische Kurzwaffen wie bestimmte Revolver oder Pistolen (z.B. die Walther P99). Diese unterliegen strengen Vorgaben bezüglich Kaliber und Munitionsart, wobei der Fokus auf der Eigensicherung liegt. Bei der Auswahl darf man hierbei nicht nach den persönlichen Präferenzen der Mitarbeiter gehen. Stattdessen muss sie sich an die Verhältnismäßigkeit und den konkreten Schutzbedarf halten.

Im Gegensatz dazu besteht im jagdlichen Bereich ein deutlich breiteres Spektrum erlaubter Waffen. Neben verschiedenen Büchsen für unterschiedliche Jagdarten und Wildgrößen dürfen auch Flinten für die Niederwildjagd wie die Beretta 686/687 geführt werden. Zudem dürfen auch Kurzwaffen für den Fangschuss oder die Nachsuche eingesetzt werden. Die Auswahl der Waffen richtet sich nach jagdlichen Erfordernissen, Wildart und örtlichen Gegebenheiten. Die Munition muss dabei den gesetzlichen Anforderungen an Aufbau und Wirkung entsprechen, etwa bezüglich Mindestenergie oder Deformationsverhalten. Sogar Schalldämpfer sind für Jäger unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zulässig. Das wäre im Sicherheitsbereich undenkbar.

4) Aufbewahrung und Transport

Die Aufbewahrung von Waffen im Sicherheitsgewerbe erfolgt fast ausschließlich in zentralen Waffenkammern der Unternehmen. Diese hoch gesicherten Bereiche müssen permanent überwacht und ihr Zugang kontrolliert werden. Jede Waffenbewegung wird minutiös dokumentiert, vom Ausgabezeitpunkt bis zur Rückgabe nach Dienstende. An ein bisschen vor Freunden mit der Waffe zu Hause zu flexen ist daher für Mitarbeiter erst gar nicht zu denken. Ein privater Transport durch Sicherheitsmitarbeiter ist nicht vorgesehen – die Waffe muss im Unternehmen verbleiben.

Jäger hingegen haben da leicht mehr Gelegenheiten zum Flexen in den eigenen vier Wänden. Sie können ihre Waffen nach entsprechender behördlicher Genehmigung im privaten Waffenschrank aufbewahren. Ganz so legere geht es aber dennoch nicht zu. Die Tresore müssen zertifiziert sein und bestimmte Widerstandsklassen erfüllen. Auch der Transport zur Jagd, zum Schießstand oder zur Waffenwerkstatt ist mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen gestattet. Waffe und Munition müssen dabei aber getrennt und gesichert transportiert werden. Die eigenverantwortliche Aufbewahrung ermöglicht Jägern mehr Flexibilität bei der Jagdausübung.

5) Fortbildung und Nachweise

Sicherheitsdienste mit Waffenerlaubnis unterliegen einem strengen Fortbildungsregime. Dazu gehören regelmäßige Schießtrainings. Hierbei sind Qualifikationsnachweise verpflichtend, ebenso wie spezielle Deeskalationsschulungen. Jeder Vorfall, selbst das bloße Zeigen der Waffe, muss detailliert dokumentiert und behördlich gemeldet werden. Die kontinuierliche Überprüfung der Schießfertigkeiten erfolgt unter Aufsicht qualifizierter Ausbilder, wobei standardisierte Übungsszenarien verschiedene Einsatzsituationen simulieren.

Die Fortbildungspflichten für Jäger gestalten sich flexibler. Denn jagdpraktische Weiterbildungen sind nach bestandener Jägerprüfung freiwillig.  Übungsschießen dient der Vorbereitung auf die Jagd und der Erhaltung der Schießfertigkeit. Das folgt aber keinem starren Zeitplan.