Der Jagdleiter wird vom Jagdausübungberechtigten bei einer Gesellschaftsjagd ernannt und mit der Durchführung und Leitung der Jagd betreut.
Der Jagdausübungsberechtigte kann diese Funktion aber auch selbst übernehmen.
Zu den Aufgaben des Jagdleiters gehören:
- Nennung des freigegebenen Wildes
- Hinweise auf die Unfallverhütungsvorschriften für Jäger und Treiber
- Kontrolle der gültigen Jagdscheine
- Bekanntgabe der verwendeten Jagdsignale
- Bekanntgabe des Jagdablaufs (Beginn/Unterbrechungen/Ende)
- Anstellen der Schützen und Treiber (Ansteller)
- Übergabe der Schützenbrüche