Kirrung, auch Körnung genannt, bedeutet das Wild (überwiegend Schwarzwild) an einer bestimmten Stelle mit geringen Mengen, artgerechten Futtermitteln anzulocken um es dort zu erlegen.
Teilweise sind Kirrungen melde- und/oder genehmigungspflichtig.
Art um Umfang der Einrichtung einer Kirrung bestimmen die Landesjagdgesetze.
Als artgerecht gelten alle Getreidesorten (z.B. Mais) und Obsttrester.
Weitere Informationen
- Langmaack Kirrung
- Lars Hohner: Kirrung – Fütterung – Ablenkungsfütterung (abgerufen 12.07.2013)
- Fütterung und Kirrung in den Bundesländern