Der Kreisjägermeister, auch Kreisjagdmeister oder Kreisjagdberater (Schleswig-Holstein seit 1998) genannt, ist ehrenamtlich tätig und Mitglied des Jagdbeirates. Er wird von der Jägerschaft, d.h. allen Jagdscheininhabern des Kreises bzw der kreisfreien Stadt für fünf Jahre gewählt und die Wahlleitung liegt bei der unteren Jagdbehörde.
Er ist Ansprechpartner und Vermittler zwischen der Jagdbehörde und der Jägerschaft eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt. Die Kreisjägermeister besitzen nur eine beratende Funktion und die untere Jagdbehörde ist an ihre Empfehlungen nicht gebunden.
Die Kreisjägermeister berufen die Mitglieder einer Prüfungskommission und sind deren Vorsitzende. Aus den Mitgliedern der Prüfungskommission wird ein Prüfungsausschuss zur Abnahme der Jagdscheinprüfungen gebildet.