Als Schalenwild bezeichnet man alle dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer, da ihre Hufe als Schalen bezeichnet werden.
In Deutschland sind das nach § 2. Abs. 1 BJagdG. zehn Wildarten:
- Rotwild
- Damwild
- Sikawild
- Muffelwild
- Schwarzwild
- Steinwild
- Gamswild
- Rehwild
- Elch
- Wisent
Alles Schalenwild, außer Rehwild gehört zum Hochwild.