Als Zwischenfrucht bezeichnet man in der Landwirtschaft eine Feldfrucht, die zwischen anderen zur Hauptnutzung dienenden Feldfrüchten als Gründüngung oder zur Nutzung als Tierfutter angebaut wird.
Durch den Zwischenfruchtbau der Fruchtfolge wird die Bodenquälität und somit der Ertrag verbessert.
Z.B.:
- Einjähriges Weidelgras, etwa das Welsche Weidelgras
- mehrjähriges Kleegras
- Alexandrinerklee
- Grünroggen
- Sommer- und Winterraps
- Weißer Senf
- Lupine
- Futtererbsen
- Saatwicken
- Ölrettich
- Markstammkohl
- Winterrübsen
- Stoppelrüben